Um Kinder an die ungewohnte Umgebung einer Zahnarztpraxis zu gewöhnen empfiehlt Dr. Dolle Kinder bei einer Kontrolluntersuchung der Eltern bereits frühzeitig mitzubringen. So können die Kleinen erste positive Erfahrungen sammeln und verlieren die Scheu vor dem Zahnarzt. Denn Kinder, die schon schlechte Erfahrungen beim Zahnarzt gesammelt haben, werden nach einem solch unangenehmen Erlebnis schnell zum Angstpatienten.
Damit Ihr Kind ein Leben lang schöne und gesunde Zähne hat empfiehlt Zahnarzt Dr. Dolle regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen. Diese sollten schon nach dem Durchbruch der ersten Milchzähne im Alter von etwa einem halben Jahr beginnen.
Beim ersten Zahnarztbesuch wird sich Dr. Dolle nur ein Bild über die Entwicklung der Zähne machen und den allgemeinen Zustand der Mundhöhle beurteilen. Mit viel Erfahrung, Geduld und Fingerspitzengefühl gewinnt er dabei schnell das Vertrauen ihres Kindes. Deshalb ist es auch so wichtig, dass Ihr Kind nicht erst zum Zahnarzt kommt wenn es Schmerzen hat und eine Behandlung durchgeführt werden muss. Die Kosten für Prophylaxe-Maßnahmen, die Erstellung des Zahnindex und Mundhygiene-Unterweisungen werden grundsätzlich von der Krankenkasse übernommen.
Kinder-Zahnpflege
Ab dem Durchbruch der ersten Zähne sollten sie mindestens einmal am Tag mit einer weichen Zahnbürste gereinigt werden. Spätesten ab dem zweiten Lebensjahr sollten Kinder zweimal täglich zähneputzen. Ab drei Jahren können Kinder dann selbst bei der Zahnpflege aktiv werden. Gerne informiert Sie Dr. Dolle in Fürth wie Sie Ihr Kind beim Zähneputzen richtig anleiten und unterstützen können. Wir können Ihnen helfen in dem wir die Zähne Ihres Kindes anfärben und Ihnen so exakt die Schwachstellen beim Putzen aufzeigen. Nach dem Üben der richtigen Putztechnik entfernen wir vorhandenen Belag, polieren und versiegeln die Zähne des Kindes mit einem Fluoridlack, der den Zahnschmelz härtet.
Fissurenversiegelung
Während sich glatte Zahnflächen leicht reinigen lassen gibt es bei den unregelmäßigen Kauflächen oft Schwierigkeiten. In Rillen und Vertiefungen (Fissuren) lagern sich leicht Bakterien ein. Die Fissurenversiegelung verhindert das Eindringen der Bakterien und verringert so die Kariesanfälligkeit enorm. Die Krankenkasse erstattet zum Schutz gegen Karies eine Versiegelung der Kauflächen mit weißem Kunststoff an den Backenzähnen. In einzelnen Fällen kann auch eine Versiegelung der kleinen Backenzähne sinnvoll sein. Die komplette Behandlung dauert zwischen 15 und 30 Minuten und ist für die Kinder schmerzfrei. In der Zahnarztpraxis Burgfarrnbach / Fürth beraten wir Sie gerne.
Platzhalter bei Verlust eines Milchzahns
Beim frühen Verlust eines Milchzahnes, durch einen Unfall oder Karies, ist es oft der Fall, dass ein bleibender Zahn auf sich warten lässt. Damit die bleibenden Zähne an den richtigen Stellen durchkommen können, müssen die Nachbarzähne im Kiefer den benötigten Platz freihalten, da ansonsten durch den Engstand der neue Zahn schief wachsen und sich nicht in die Zahnreihe einordnen kann.
Damit das vermieden werden kann, erstellen wir herausnehmbare Spangen (sogenannte Platzhalter), die für eine begrenzte Zeit getragen werden müssen. Wird kein Platzhalter eingesetzt, kann der Zahn schief wachsen und muss oft mit einer aufwändigen Korrektur beim Kieferorthopäden begradigt werden.
Milchzähne sind Platzhalter im Gebiss eines Kindes für die bleibenden Zähne. Fällt ein Milchzahn von selbst aus um einem kommenden Zahn Platz zu machen so ist das ein natürlicher Vorgang und es muss kein Platzhalter eingesetzt werden. Sie sind sich nicht sicher ob Ihr Kind einen Platzhalter benötigt? Zahnarzt Dr. Holger Dolle macht sich gerne ein genaues Bild der Situation und informiert sie umfassend.
Zahnfarbene Milchzahnfüllungen & Milchzahnkronen
Da Milchzähne einen weicheren Zahnschmelz haben, neigen sie eher zu Karies. Unternimmt man nichts gegen kariöse Milchzähne können sich die Karies-Bakterien immer weiter ausbreiten und es besteht die Gefahr, dass auch die bleibenden Zähne angesteckt werden können. Bei der Karies-Behandlung wird der Milchzahn dann mit einer zahnfarbenen Füllung versorgt.
Wenn ein Milchzahn gravierend von Karies betroffen oder abgebrochen ist, erstellen wir für den Zahn eine Schutzkappe (Milchzahnkrone) um den Zahn so lange wie möglich zu erhalten. Die durch die Milchzahnkrone stabilisierten Backenzähne ermöglichen es dem Kind wieder ganz normal zu kauen. Für die Frontzähne gibt es Kunststoffkappen, die nicht nur die Funktion wieder herstellen sondern auch optisch von den gesunden Zähnen nicht zu unterscheiden sind.
Vollnarkose-Behandlungen
In manchen Fällen ist es notwendig eine Behandlung in Vollnarkose durchzuführen. Vor allem bei stark beschädigten Zähnen ist die Vollnarkose-Behandlung der beste Weg. Unter Narkose kann Ihr Kind schonend und stressfrei versorgt werden. Die Kosten für eine Vollnarkose-Behandlung werden von der Krankenkassen übernommen. Gerne informieren wir Sie bei einem persönlichen Beratungsgespräch über die Vorteile und Risiken einer Vollnarkose-Behandlung.
Drei zusätzliche Früherkennungsuntersuchungen für Kleinkinder ab Juli 2019
Für Kleinkinder bis zum vollendeten 33. Lebensmonat sind ab Juli drei zusätzliche zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen und Schmelzhärtungsmaßnahmen vorgesehen. Die neuen zahnärztlichen Untersuchungen setzen insbesondere bei den Ursachen frühkindlicher Karies an. Sie beinhalten unter anderem die eingehende Untersuchung des Kindes, die Beratung der Eltern und eine Anleitung zum täglichen Zähneputzen beim Kleinkind.
Dazu haben Kleinkinder bis zum 33. Lebensmonat zusätzlichen Anspruch auf eine Zahnschmelzhärtung mit Fluoridlack zweimal je Kalenderhalbjahr in der Zahnarztpraxis. Damit wird dem Entstehen der sog. Nuckelflaschenkaries wirksam vorgebeugt und bereits entstandener Initialkaries effektiv entgegengewirkt.
Frühkindliche Karies (Early Childhood Caries, kurz ECC) gilt als häufigste chronische Krankheit bei Kindern im Vorschulalter. Immer häufiger weisen Kinder kariöse Zähne auf, wenn sie die Gruppen- und Individualprophylaxe erreichen. Annähernd die Hälfte der kariösen Defekte, die bei der Einschulung festgestellt werden, entstehen in den ersten drei Lebensjahren. Quelle: KZBV